Kosten / Abrechnung

Eine (Teil-)Übernahme der Behandlungskosten 401(K) 2012durch die sog. „Beihilfe“ (Beamte und Post) und durch die Heilfürsorge ist üblich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten sie in der Regel nicht.

Die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker können als außergewöhnliche Belastung (sowohl in Deutschland als auch in Österreich) im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die Heilpraktiker-Leistungen inkludiert.

Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.

Die Kosten werden gebündelt als Honorarnote verrechnet, und betragen für Selbstzahler:

  • Für eine ausführliche Erstanamnese (ca. 80/90 Minuten, inkl. der ersten Behandlung): 130 €
  • Jede weitere Behandlung wird nach Aufwand verrechnet, bspw. Akupunkturbehandlung / Hypnotherapie (ca. 50 Minuten): 70 €.

Wenn Sie verhindert sind, sagen Sie Ihren Termin bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, so fallen für Sie keine Kosten an.